Melde- und Bewilligungspflicht für Schiffe bei Gewässerwechsel

Seit dem 1. Oktober 2023 besteht für immatrikulierte Boote, welche in einem Zuger Gewässer eingewassert werden sollen und zuvor auf einem anderen Gewässer eingesetzt worden sind, eine Melde- und Bewilligungspflicht. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die fachgerechte Reinigung des Bootes.