Nutzung von Oberflächengewässern

Wer im Kanton Zug Wasser aus einem öffentlichen Gewässer entnehmen will, benötigt eine Bewilligung. Mit der Nutzungsbewilligung werden auch Restwassermengen festgelegt, die den Erhalt der aquatischen Lebensgemeinschaften und der Gewässerfunktionen gewährleisten.

Stauwehr Lorze in Cham

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