Archivierung
Nach der Entlassung aus dem Amt und Vorliegen des Genehmigungsentscheids der KESB von Schlussbericht und -rechnung sind die Fallführungsakten bei der priMa Fachstelle zur Aufbewahrung und Archivierung abzugeben.
Allgemeine Information
Die Abgabe der Mandatsführungsakten obliegt nur Beistandspersonen, die nicht in naher Verwandtschaft mit der verbeiständeten Person stehen resp. standen. Private Mandatspersonen, welche in naher Verwandtschaft mit der verbeiständete Person stehen, können die Fallführungsakten bei der priMa Fachstelle zur Archivierung abgeben, sie können die Akten aber auch bei sich zu Hause aufbewahren. Dabei sind die Bestimmungen der Archivierungsvereinbarung zu berücksichtigen. Weitere Informationen rund ums Archivieren sind im Merkblatt «Archivierung Fallführungsakten KESB Zug» zu entnehmen.
Montag 14:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Mittwoch 14:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Freitag 14:00 - 17:00