Übertritt I: Informationen für Lehrpersonen der 5./6. Klasse
Die im Folgenden zur Verfügung gestellten Informationen, Schreiben der Übertrittskommission I und Instrumente sind für die Lehrpersonen der 5. und 6. Primarklasse im Zusammenhang mit dem Übertrittsverfahren Primarstufe - Sekundarstufe I gedacht.
Elektronische Datenerhebung
Gemäss § 5 des Reglements betreffend das Übertrittsverfahren erhebt die Übertrittskommission I des Kantons Zug die Daten über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schularten der Sekundarstufe I. Die Rektorinnen und Rektoren der gemeindlichen Schulen sowie die Schulleitungen der Privatschulen melden die Daten jeweils für das kommende Schuljahr.
Die Datenerhebung erfolgt sowohl für die voraussichtliche Zuweisung im Januar als auch für die definitive Zuweisung im März elektronisch. Dafür stehen unten Anleitungen und Instrumente zum Download zur Verfügung. Sie beschreiben das Vorgehen und leisten Unterstützung im Datenerhebungsprozess.
Datenerhebung MIT LehrerOffice (LO)
Die Datenerhebung MIT LehrerOffice (LO) betrifft: Gemeindliche Schulen, Privatschulen, Sonderschulen.
Anleitung für Lehrpersonen der 6. Primarklassen
Anleitung für Rektorate, Schulleitungen, Prozessverantwortliche
Datenerhebung OHNE Lehreroffice (LO)
Die Datenerhebung OHNE LehrerOffice (LO) betrifft: Privatschulen, Sonderschulen, Meierskappel.
Anleitung für Lehrpersonen der 6. Primarklassen ohne LO
Excel: Lehrpersonen der 6. Primarklassen ohne LO
Schreiben der Übertrittskommission I an Lehrpersonen MS II (jeweils im August)
Schreiben der UeK an LP MS II, Aug. 2023
Schreiben der UeK an LP MS II, Aug. 2022
Schreiben der UeK an LP MS II, Aug. 2021
Elterninformationsveranstaltung
Die Power Point Präsentation der Übertrittskommission I steht den Lehrpersonen für die Elterninformationsveranstaltung zum Übertrittsverfahren I in der 5. Primarklasse zur Verfügung. Die Präsentation behandelt folgende Inhalte:
- Philosophie und Ziel des Übertrittsverfahrens I
- Übertrittsmöglichkeiten von der 6. Primarklasse
- Ablauf und Elemente des Verfahrens
- Zuständigkeiten
- Schularten der Sekundarstufe I
- Kooperative Oberstufe
- Übertritte an kantonale Mittelschulen, lehrbegleitende
Berufsmaturitätsschulen
Präsentation für die Elterninformationsveranstaltung zum Übertrittsverfahren I (Stand August 2022)
Präsentation mit Notizenseiten (Stand August 2022)
Ordner Übertrittsverfahren
Jede Lehrperson der Mittelstufe II sollte im Besitz eines Ordners «Übertrittsverfahren Primarstufe - Sekundarstufe I» sein.
Die im Folgenden aufgelisteten Inhalte werden im Ordner «Übertrittsverfahren Primarstufe - Sekundarstufe I» behandelt und an dieser Stelle online zur Verfügung gestellt.
Die folgenden Inhalte geben einen Überblick über das Verfahren und klären die zentralen Punkte.
Die Grundlagen für das Übertrittsverfahren I sind in den folgenden Reglementen beschrieben:
- BGS 412.114 Reglement betreffend das Übertrittsverfahren
- BGS 412.113 Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen
Für den Ordner finden Sie hier das Titelblatt für die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I beginnt in der 5. Klasse und endet mit der definitiven Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I Mitte 6. Klasse. In der nachfolgenden Liste sind die für Lehrpersonen wie auch Erziehungs-berechtigte relevanten Termine im Überblick dargestellt. Zudem steht eine Liste mit allen Terminen für den Übertritt von der 1. Sekundarklasse ins Langzeitgymnasium zur Verfügung.
Für den Ordner finden Sie hier:
Im Kapitel «Rechtsmittel und Rechtspflege» werden in wenigen Worten die Rechtsmittel und die Rechtspflege betreffend das Übertrittsverfahren I erläutert. Das Dokument inkl. Titelblatt steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.
- Notengebung im Zeugnis
- Repetition der 6. Klasse
- Fehlende Einigung im Übertrittsverfahren I
- Verwaltungsbeschwerde gegen den Zuweisungsentscheid der Übertrittskommission I
- Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrates
Für den Ordner finden Sie hier:
Das Dokument «Schularten der Sekundarstufe I» erklärt:
- die kooperative Oberstufe
- den Übertritt während der 1. Klasse der Sekundarstufe I ins Gymnasium
- die Werkschule
- die Realschule
- die Sekundarschule
- das Gymnasium
Das Dokument «Schularten der Sekundarstufe I - Übertritte ans Gymnasium» stellt die verschiedenen Übertrittsmöglichkeiten ans Gymnasium grafisch dar.
Für den Ordner finden Sie hier:
- Schularten der Sekundarstufe I Titelblatt
- Schularten der Sekundarstufe I
- Schularten der Sekundarstufe I - Übertritte ans Gymnasium
In LehrerOffice werden im Modul «Übertritt» sowie unter «Formulare» alle relevanten Instrumente des Übertrittsverfahrens I zur Verfügung gestellt. Dabei ist ein automatischer Dateneinzug von im System enthaltenen Daten gewährleistet.
Die Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen der 6. Primarklasse werden als Grundlage für das Zuweisungsgespräch deklariert. Wird im 1. Semester der 6. Primarklasse ein 2. Orientierungsgespräch geführt, kann dafür der Bogen der 6. Primarklasse verwendet werden, auch wenn «Grundlage für das Zuweisungsgespräch» darauf deklariert ist.
Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen
Die Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen der Primarstufe sind die Grundlagen für das Orientierungsgespräch bzw. das Zuweisungsgespräch. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier:
Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen
Für den Ordner finden Sie hier:
Der Kanton Zug stellt die Zuweisungsentscheide in 11 verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Das Formular «Fehlende Einigung» wird nur in deutscher Sprache angeboten. Auf diesem Formular muss zwingend angekreuzt werden, ob die Erziehungsberechtigten ein Gespräch mit der Übertrittskommission I wünschen oder nicht.
Hinweis für Lehrpersonen: Die Formulare sind ebenfalls in LehrerOffice enthalten. Dabei ist ein automatischer Dateneinzug von im System enthaltenen Daten gewährleistet.
Für den Ordner finden Sie hier:
Formulare:
- Deutsch Zuweisungsentscheid
- Deutsch Fehlende Einigung
- Deutsch Informationsblatt «Elterngespräche mit der Übertrittskommission I bei Fehlender Einigung»
- Albanisch Zuweisungsentscheid
- Englisch Zuweisungsentscheid
- Französisch Zuweisungsentscheid
- Italienisch Zuweisungsentscheid
- Kroatisch/Bosnisch Zuweisungsentscheid
- Portugiesisch Zuweisungsentscheid
- Serbisch Zuweisungsentscheid
- Spanisch Zuweisungsentscheid
- Tamilisch Zuweisungsentscheid
- Türkisch Zuweisungsentscheid
Bei fehlender Einigung muss die Lehrperson dazu eine Stellungnahme verfassen. Es müssen folgende Dokumente digital eingereicht werden:
Obligatorische Dokumente
- Formular «Fehlende Einigung» (von beiden Parteien unterzeichnet und mit Angabe, ob ein Elterngespräch mit der Übertrittskommission I gewünscht wird)
- Zeugnisse der 4.-6. Klasse (von beiden Parteien unterzeichnet)
- Ausgefüllte und unterzeichnete Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen der 5. Klasse und 6. Klasse (offizielle Bögen)
- Schriftliche Stellungnahme der Lehrperson, unterzeichnet und datiert (Formular oder freier Text)
- Zwei bis drei Aufsätze (verschiedene Formen von Textarbeiten)
Das Formular für die schriftliche Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.
Für den Ordner finden Sie hier:
Bis zu den Herbstferien der 5. Primarklasse werden die Erziehungsberechtigten anlässlich einer Zusammenkunft durch die Lehrperson über das Übertrittsverfahren I informiert. Die Erziehungsberechtigten erhalten bei dieser Zusammenkunft den Flyer «Übertritte im Zuger Schulsystem» und die Elterninformationsschrift «Übertrittsverfahren Primarstufe-Sekundarstufe I» .
Weitere Informationen für Erziehungsberechtigte sind hier zu finden.
Für Lehrpersonen steht unter «Elterninformationsveranstaltung» eine Power Point Präsentation der Übertrittskommission I zur Verfügung.
Für den Ordner finden Sie hier:
Die Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I richtet sich nach den Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Berufswünsche gehören allerdings nicht zu den Entscheidungsgrundlagen für das Übertrittsverfahren I des Kantons Zug. Dies wäre vom Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler her eindeutig verfrüht. Eine richtige Zuweisung und günstige Rahmenbedingungen sind die beste Voraussetzung für den späteren Berufswahlprozess. Auf der Sekundarstufe I werden die Jugendlichen gemäss Lehrplan «Berufliche Orientierung» systematisch auf ihre erste Berufswahl vorbereitet und unterstützt.
Frühzeitige und korrekte Informationen über die Anschlussmöglichkeiten nach der Sekundarstufe I können jedoch unterstützend wirken, um Erziehungsberechtigten und Kindern die Sicherheit zu vermitteln, dass viele Wege zu einer guten Ausgangssituation für eine spätere Berufsausbildung führen. Auf der Website des Berufsinformationszentrums BIZ finden Sie aktuelle Informationen zu verschiedenen Themen der Berufswahl. Die Internetadresse www.berufsberatung.ch bietet zudem vielfältige Informationen zu Grund- und Weiterbildungen.
Für den Ordner finden Sie hier:
Unter «Datenerhebung MIT Lehreroffice» und «Datenerhebung OHNE Lehreroffice» finden Sie weiter oben die Anleitungen zur elektronischen Datenerhebung.
Für den Ordner finden Sie hier:
Unter der Rubrik «Hilfsmittel/Bestellungen» stellen wir folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Hilfsmittel / Bestellungen - Titelblatt
- Hilfsmittel für das Übertrittsverfahren
- das Bestellformular für Unterlagen zum Übertrittsverfahren bei der Lehrmittelzentrale des Kantons Zug
Die Unterlagen fürs Übertrittsverfahren I müssen im Rahmen der jährlichen Lehrmittelbestellung bestellt werden. Das Bestellformular dient für nachträgliche Bestellungen.
Das Bestellformular «Unterlagen für das Übertrittsverfahren I» ist einzusenden an:
Lehrmittelzentrale Zug
Hofstrasse 15
6300 Zug
lukas.weibel@zg.ch
Montag bis Freitag 08:15 - 11:45 13:30 - 17:00