Soziale Dienste Asyl
Die Abteilung Soziale Dienste Asyl (SDA) ist innerhalb des Sozialamtes zuständig für: Beratung, Betreuung, Unterstützung und Unterbringung von Einzelpersonen und Familien im Asyl-, Flüchtlings-, Härtefall- und Nothilfebereich.
Unsere Themen
Die Abteilung Soziale Dienste Asyl (SDA) ist innerhalb des Kantonalen Sozialamtes zuständig für die Beratung, Betreuung, Unterstützung und Unterbringung von Einzelpersonen und Familien im Asyl-, Flüchtlings-, Härtefall- und Nothilfebereich des ganzen Kantons Zug.
Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Freitag
09.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Dienstagvormittag und Freitagnachmittag geschlossen.
Telefonbedienzeiten:
Montag bis Freitag
08.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Über uns
Der Bund weist dem Kanton Zug gemäss Asylverordnung des Bundes 1,5 Prozent aller asylsuchenden Personen zu, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren aktuellen Publikationen.
Seit 2009 ist der Kanton als Zentrale Stelle für die Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie für die Finanzierung zuständig.
Um diesen Auftrag effizient ausführen zu können, ist die Abteilung Soziale Dienste Asyl in die nachstehenden drei Bereiche unterteilt:
Der Bereich Integration und Fallführung besteht aus folgenden fünf Teams: Sozialdienst 1 und 2, Wohnbegleitung, Berufliche Integration und Freiwilligenkoordination. Der Bereich unterstützt die vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge in ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration und begleitet bei Fragen rund um das Wohnen und Zusammenleben. Die Koordination von freiwilligen Einsätzen, die zu einer schnelleren sozialen Integration beitragen, gehört ebenfalls zur Zuständigkeit des Bereichs Integration.
Der Bereich Unterbringung und Betreuung sorgt dafür, dass alle zugewiesenen Personen ein Dach über dem Kopf, ein Bett zum schlafen haben, sowie verpflegt werden. Dies wird dezentral in den verschiedenen kantonalen Unterkünfte des Kantons organisiert.
Unterstützt werden die kantonalen Unterkünfte vom Liegenschaftsteam, welches für den Unterhalt, sowie für die Akquirierung/Prüfung neuer Liegenschaften verantwortlich ist.
Sie haben eine Liegenschaft und möchten diese der SDA für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich vermieten? Dann melden Sie sich bitte bei info.asyl@zg.ch.
Die Zentralen Dienste sind verantwortlich für die Support-Prozesse der SDA. Dies umfasst die folgenden Themen: Rechnungswesen, Statistiken, Administration der Sozialversicherungen, sowie den Sekretariats- und Empfangsbereich der SDA.
Leitung
Team
Organigramm
Organigramm Soziale Dienste Asyl
Gesetzliche Grundlage
Jede Handlung von uns, als Soziale Dienste Asyl, beruht auf einer klaren Gesetzesgrundlage. Die Gesetze und Verordnungen sind das Fundament und legen fest, welche Handlungen von uns erlaubt sind und welche nicht. Die Beachtung dieser Gesetze ist unerlässlich für eine rechtmässige und gerechte Behandlung all unseren Klienten.
Nachstehend sind die Gesetze und Verordnungen aufgeführt, auf welchen unsere Handlungen beruhen:
News
07.12.2023
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Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung
Der Regierungsrat setzt das Gesetz über Leistungen für Personen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) per 1.1.2024 in Kraft.
02.11.2023
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Kanton Zug bereitet Eventualplanung im Asyl- und Flüchtlingsbereich vor
Derzeit verfügt der Kanton Zug über genügend Unterbringungsplätze für Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs. Um dennoch auf einen allfälligen Anstieg der Zuweisungen des Bundes in den Kanton v...
12.10.2023
MEDIENMITTEILUNG
Aktionstage Behindertenrechte 2024
Vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2024 finden in der ganzen Schweiz Aktionstage im Zeichen der Behindertenrechte statt.

