Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Direktion des Innern übt die Aufsichtsfunktion über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aus.
Aufsicht
Der Rechtsdienst der Direktion des Innern übt eine Aufsichtsfunktion über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) aus. Die Aufsichtsbehörde überprüft, ob die KESB ihre Aufgaben im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften ausführt und ob ihre Entscheidungen und Massnahmen angemessen und im besten Interesse der betroffenen Personen sind.
Wenn es Beschwerden oder Bedenken gibt, kann die Aufsichtsbehörde Untersuchungen durchführen und bei Bedarf Korrekturen oder Änderungen anordnen.
Kontakt
Direktion des Innern
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