Kantonsratspräsidium
Die Kantonsratspräsidentin oder der Kantonsratspräsident leitet die Kantonsratssitzungen und nimmt repräsentative Aufgaben wahr. Sie oder er präsidiert zudem die Geschäftsleitung und vertritt den Rat gegen aussen.
Präsidium
Die Mitglieder des Kantonsrats wählen die Kantonsratspräsidentin oder den Kantonsratspräsidenten sowie die Kantonsratsvizepräsidentin oder den Kantonsratsvizepräsidenten für zwei Jahre. Das Vizepräsidium unterstützt und vertritt das Präsidium bei Bedarf.
Gewählt sind für die Jahre 2023 und 2024 :