Informationen zu Schweizer Pass und ID
Allgemeine Informationen zur Ausweisbestellung für Pass und/oder Identitätskarte
Schweizer Staatsangehörige haben Anspruch auf einen Ausweis. Der Ausweis dient der Inhaberin oder dem Inhaber zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der eigenen Identität.
Voraussetzungen für die Bestellung
- Wohnsitz im Kanton Zug
- Bedarf eines neuen Ausweises (Erhalt innert 10 Arbeitstagen nach der persönlichen Schaltervorsprache mit eingeschriebener Post)
Einreisebestimmungen bei Auslandreisen
Die Reisenden sind selbst für die Vorbereitung sowie für die Organisation der Reise verantwortlich. Die Bestimmungen für die Einreise werden von jedem Staat autonom entschieden. Verantwortlich für diesbezügliche Auskünfte sind die ausländischen Vertretungen in der Schweiz.
Vorgehen für die Bestellung von Pass und/oder Identitätskarte
- Sämtliche Ausweise müssen beim Ausweisbüro des Kantons Zug beantragt werden
- Die persönliche Vorsprache am Schalter ist nur nach Terminvereinbarung möglich
Am einfachsten und schnellsten beantragen Sie Ihre Ausweise und den Termin für die Schaltervorsprache über das Internet.
oder Sie beantragen Ihre Ausweise und den Termin für die Schaltervorsprache telefonisch unter T +41 41 728 31 06. Dringende Anfragen richten Sie via E-Mail an pass@zg.ch mit Angabe Ihrer Telefonnummer.
Mitbringen zur persönlichen Schaltervorsprache
- Die zu ersetzenden Ausweise
- Im Falle eines Ausweisverlustes: Verlustmeldung des betreffenden Ausweises von einer schweizerischen Polizeidienststelle ausgestellt
- EC-/Postcard oder Bargeld für die Bezahlung der Ausweisgebühr
Foto
- Das Foto wird im Ausweisbüro aufgenommen
- Mitgebrachte Fotos werden im Kanton Zug nicht verarbeitet
Erfassung der Biometriedaten nach der Schaltervorsprache
- Gesichtsbild
- Fingerabdrücke für den Pass
- elektronische Unterschrift
Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und hilfsbedürftige Personen
müssen durch die sorgeberechtigte Person resp. durch den gesetzlichen Vertreter (Vormund/in, Bei-stand/in) begleitet werden. Die gesetzlichen Vertreter müssen sich ebenfalls ausweisen können.
Heirat
Bei der Beantragung eines Ausweises auf den neuen Namen, bis max. 60 Arbeitstage vor der Trau-ung möglich, wird vorgängig folgendes Dokument benötigt:
- Bestätigung der Personendaten für eine Ausweisausstellung vor der Trauung
Ausstellungsfrist 10 Tage
Nach der Bestellauslösung durch das Ausweisbüro des Kantons Zug werden die Ausweise vom Bund produziert und Ihnen innert 10 Arbeitstagen mit eingeschriebener Post zugestellt.
Adresse Ausweisbüro
Das Ausweisbüro des Kantons Zug an der Seestrasse 2, im Regierungsgebäude am Postplatz in Zug, erreichen Sie vom Bahnhof zu Fuss in 10 Minuten oder mit dem Bus Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 11, 12, 13 bis zur Haltestelle Postplatz.
Kosten
* Gebühren inkl. Portokosten von CHF 5.00 pro Person und Ausweis.
Gebühr inkl. Porto eingeschrieben | Identitätskarte IDK | Pass | Kombi Pass und IDK | Provisorischer Pass |
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Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren | 35.00 CHF | 65.00 CHF | 78.00 CHF | 100.00 CHF |
Erwachsene | 70.00 CHF | 145.00 CHF | 158.00 CHF | 100.00 CHF |
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00