Freizeit und Erholung im Wald
Der Wald ist bei der Bevölkerung beliebt, zum Spazieren, Sport treiben, Entspannen und die Natur geniessen. Die Zuger Wälder gehören jemandem, sind aber für alle öffentlich zugänglich. Ein rücksichtsvoller Waldbesuch ermöglicht ein harmonisches Nebeneinander von Erholung, Natur und Holznutzung.

Veranstaltungen im Wald
Wald darf von allen frei betreten werden. Überschreitet die Waldbenutzung ein normales Mass oder ist eine Veranstaltung geplant, so besteht eine Melde- und allfällige Bewilligungspflicht.
Um die Auswirkungen von Veranstaltungen und störender Aktivitäten zu prüfen, besteht eine Melde- und Bewilligungspflicht. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
- Sämtliche Veranstaltungen mit mutmasslich über 100 Personen sind meldepflichtig.
- Sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen sind bewilligungspflichtig.
- Unabhängig ihrer Teilnehmerzahl benötigen sämtliche Veranstaltungen und Aktivitäten eine Bewilligung, deren Auswirkungen geeignet sind, den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft ernsthaft zu gefährden bzw. Wildtiere zu stören.
- Unabhängig der Bewilligungspflicht ist zudem für sämtliche Veranstaltungen die Zustimmung der Waldeigentümerschaft erforderlich.
Weiterführende Informationen zur Melde- und Bewilligungspflicht finden Sie im Merkblatt Veranstaltungen und störende Aktivitäten im Wald.
Wichtige Wildlebensräume, Naturschutzgebiete sowie allgemein sensible Waldlebensräume sind möglichst frei von Störungen zu halten. Diese Karte zeigt die Störungsempfindlichkeit der Waldgebiete im Kanton Zug auf.
Fahrbewilligung auf Waldstrasse
Wald und Waldstrassen dürfen nur zu forstlichen Zwecken und für die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben mit Motorfahrzeugen befahren werden. Andere Zwecke erfordern eine Ausnahmebewilligung des Amts für Wald und Wild. Unter folgendem Link kann eine Fahrbewilligung beantragt werden.
Wälder mit besonderer Erholungsfunktion
Im Kanton Zug sind rund fünf Prozent der Waldfläche explizit als «Wälder mit besonderer Erholungsfunktion» ausgeschieden. Dies sind vor allem Wälder in Siedlungsnähe und um Erholungsschwerpunkte. Auf diesen Flächen ist die Waldbewirtschaftung auf die Erholungsnutzung ausgerichtet, damit ein attraktiver und wertvoller Erholungsraum entsteht. Ein gut erschlossenes Wegnetz sowie Infrastrukturanlagen wie Bänke oder Feuerstellen laden Waldbesuchende dazu ein, im Wald zu verweilen und ihren Freizeitaktivitäten nachzugehen.
Erholungsinfrastruktur
Erholungsinfrastrukturen wie Rastplätze und Bänkli dürfen nur mit entsprechender Ausnahmebewilligung des Amts für Wald und Wild gebaut werden. Weitere Informationen dazu sind im Dossier Bauen im und am Wald zu finden.
Digitale Besucherinformation
Zurzeit entwickeln wir für Sie die Webapplikation «Digitale Besucherinformation Zuger Wald». Hiermit werden Sie zukünftig via interaktiver Karte nützliche Informationen zum lokalen Infrastrukturangebot erhalten, wissenswerte Waldobjekte kennen lernen und an interaktiven Erlebnissen teilnehmen können. Freuen Sie sich auf den offiziellen Start im 2024.