01.09.2023, Medienmitteilung
Vereidigung von Sarah Schneider und neue Konstituierung des Zuger Verwaltungsgerichts
Das Verwaltungsgericht hat an seiner Sitzung vom 31. August 2023 feierlich Sarah Schneider als neues Mitglied vereidigt und gleichzeitig über die zukünftige Zusammensetzung seiner Spruchkammern entschieden. Das Zuger Stimmvolk hatte in der Ergänzungswahl vom 25. September 2022 Sarah Schneider als neues nebenamtliches Mitglied des Verwaltungsgerichts gewählt. Sie konnte ihre Tätigkeit aber bis anhin aufgrund zweier Wahlbeschwerden, die das Bundesgericht nun abgewiesen hat, noch nicht aufnehmen. Während mehr als einem Jahr musste deswegen das Verwaltungsgericht seinen Aufgaben mit sechs statt sieben Mitgliedern nachkommen.
An seiner konstituierenden Sitzung vom 31. August 2023 hat das Verwaltungsgericht den Amtseid der neuen nebenamtlichen Verwaltungsrichterin lic. iur. Sarah Schneider, Zug, abgenommen. Sie war in der Ergänzungswahl vom 25. September 2022 zum neuen Mitglied des Verwaltungsgerichts und vom Kantonsrat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2022 zur nebenamtlichen Verwaltungsrichterin gewählt worden. Die Partei für Rationale Politik, Allgemeine Menschenrechte und Teilhabe (PARAT) sowie der von ihr aufgestellte Gegenkandidat reichten indessen Wahlbeschwerden gegen die Plakatierung im Vorfeld der Ergänzungswahl und gegen den Erwahrungsbeschluss des Kantonsrates betreffend die Gültigkeit der Wahl vom 27. Oktober 2022 ein. Deshalb verzögerte sich der Amtsantritt von Sarah Schneider bis heute. Mit dem am 10. Juli 2023 ergangenen und den Beteiligten am 28. August zugestellten Bundesgerichtsurteil 1C_595/2022 / 1C_155/2023 wurden die Beschwerden der PARAT und des Gegenkandidaten letztinstanzlich abgewiesen und herrscht nun Klarheit über die Rechtmässigkeit der Wahl (siehe Medienmitteilung der Staatskanzlei vom 28. August 2023). Sarah Schneider tritt die Nachfolge der im April 2022 zurück getretenen Ines Stocker an. Ebenfalls an seiner heutigen Sitzung hat das Verwaltungsgericht über die ab sofort geltende Zuteilung seines neuen Mitglieds zu den einzelnen Spruchkammern des Gerichts und damit über deren Zusammensetzung für den Rest der Amtsdauer 2019-2024 entschieden. Demzufolge nimmt Sarah Schneider Einsitz in der abgaberechtlichen, der sozialversicherungsrechtlichen sowie der fürsorgerechtlichen Kammer. Damit werden die übrigen Mitglieder des Gerichts von ihren während der Vakanz dieses Sitzes zusätzlich übernommenen Aufgaben wieder entlastet. Das Verwaltungsgericht kann mit Genugtuung feststellen, dass seine Geschäftslast trotz der längeren Vakanz eines Gerichtsmitglieds dank eines Sonder-Efforts aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht angestiegen ist. Es wünscht seinem neuen Mitglied einen guten Start in die verantwortungsvolle Aufgabe und freut sich, ab sofort wieder in Vollbesetzung seinen gesetzlichen Aufgaben nachkommen zu können.