Grundstückerwerb durch Ausländerinnen oder Ausländer
Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG oder «Lex Koller») regelt, inwieweit Personen, die gemäss BewG als Personen im Ausland gelten, Grundstücke in der Schweiz erwerben dürfen.
Vorgehen bei eingereichten Grundstücksübertragungen mit ausländischen Erwerbern
Werden dem Amt für Grundbuch und Geoinformation Grundstücksübertragungen mit ausländischen Erwerbenden eingereicht, bei denen Zweifel bestehen, ob eine Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vorliegt, werden diese Grundbuchgeschäfte an die kantonale Bewilligungsbehörde (Volkswirtschaftsdirektion) verwiesen.
Beim Entscheid, ob ein Geschäft an die Bewilligungsbehörde zu verweisen ist, stützt sich das Amt für Grundbuch und Geoinformation auch auf die ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen ab. Das untenstehende Merkblatt gibt Auskunft darüber, welche Unterlagen und Nachweise bei den häufig vorkommenden Grundstückgeschäften in der Regel dazu führen, dass das Amt für Grundbuch und Geoinformation eine direkte Grundbucheintragung eines Geschäfts vornimmt und somit auf eine Verweisung verzichtet.
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