Entscheiddatenbank des Obergerichts
Seit dem 1. Januar 2022 publiziert das Obergericht seine Entscheide systematisch in einer Datenbank.
Allgemeine Informationen
Die Entscheide werden in der Regel nach Eintritt der Rechtskraft aufgeschaltet, meist rund fünf Wochen nach Zustellung an die Parteien. Entscheide, die ans Bundesgericht weitergezogen wurden, werden nach Bekanntgabe des Weiterzugs mit entsprechender Anmerkung publiziert. Hat das Bundesgericht geurteilt, wird auch dies in der Datenbank sichtbar gemacht.
Nicht publiziert werden Entscheide der Abteilungspräsidenten, mit denen wegen offensichtlich unzureichender Begründung oder dem Fehlen anderer Prozessvoraussetzungen auf das Rechtsmittel nicht eingetreten wird.
Die Entscheide werden vor ihrer Veröffentlichung anonymisiert.
Die Datenbank erlaubt eine Suche anhand folgender Kriterien: Fallnummer, Rechtsgebiet, Schlüsselwörter, Normen, Urteils- und Publikationsdatum. Auch kombinierte Suchläufe sind möglich. Entscheide von grundsätzlichem Charakter sind als Leitentscheide ausgewiesen und lassen sich gesondert abrufen.