Rückzahlung des Kostenvorschusses bei Obsiegen
Obsiegen Sie als beschwerdeführende Partei in einem kostenpflichtigen Verfahren ganz oder teilweise, erhalten Sie den geleisteten Kostenvorschuss anteilsmässig zurück. Die Rückzahlung erfolgt, sobald das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig ist.
Ablauf Rückzahlung Kostenvorschuss
Um Ihnen den Kostenvorschuss zurückzahlen zu können, ist das Gericht auf Angaben zu Ihrer Bankverbindung angewiesen. Diese Angaben können Sie dem Verwaltungsgericht auch per E-Mail mitteilen. Zur Vereinfachung und speditiven Abwicklung der Rückzahlung erhalten Sie mit dem Urteil einen gelben Informationszettel mit nützlichen Hinweisen.
Die Rückzahlung erfolgt erst, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts in Rechtskraft erwachsen ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts von keiner der verfahrensbeteiligten Parteien an das Bundesgericht weitergezogen worden ist. Erfolgt ein Weiterzug, wird der Kostenvorschuss - je nach Verfahrensausgang vor dem Bundesgericht - nach Fällung des Entscheids durch das Bundesgericht zurückerstattet.
Kontakt
Verwaltungsgericht
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Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben
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