Weiterzug von zivilrechtlichen Entscheiden des Obergerichts ans Bundesgericht
Auch zivilrechtliche Entscheide des Obergerichts kann eine Partei überprüfen lassen. Dazu stehen ihr die Beschwerde in Zivilsachen sowie die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht offen.
Beschwerde in Zivilsachen
Mit Beschwerde in Zivilsachen können insbesondere End- und Teilentscheide des Obergerichts beim Bundesgericht angefochten werden. Vor- und Zwischenentscheide sind hingegen nur unter den besonderen, in den Art. 92 und 93 Bundesgerichtsgesetz (BGG) festgehaltenen Fällen mit Beschwerde in Zivilsachen anfechtbar.
Vorausgesetzt ist zudem, dass der Streitwert in arbeits- und mietrechtlichen Streitigkeiten mindestens 15'000 Franken und in allen anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten mindestens 30'000 Franken beträgt. Immer zugelassen sind nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten (z.B. wenn es ausschliesslich um die Regelung der Betreuung von minderjährigen Kindern geht). Wird dieser Streitwert nicht erreicht, ist die Beschwerde aus den in Art. 74 Abs. 2 BGG näher umschriebenen Fällen trotzdem möglich, z.B. wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt.
Das Bundesgericht überprüft grundsätzlich ausschliesslich, ob das Obergericht das Bundesrecht (sowie ggf. das Völkerrecht und die kantonalen verfassungsmässigen Rechte) richtig angewendet hat. Ob das Obergericht den Sachverhalt richtig festgestellt und das kantonale Recht richtig angewendet hat, prüft das Bundesgericht nur daraufhin, ob der Entscheid des Obergerichts geradezu willkürlich ist.
Die Beschwerdefrist beträgt im Allgemeinen 30 Tage ab Zustellung des obergerichtlichen Entscheids. Die Ausnahmefälle sind in Art. 100 BGG festgehalten.
Subsidiäre Verfassungsbeschwerde
Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist, wie ihr Name schon sagt, subsidiär zur Beschwerde in Zivilsachen. Das heisst, sie ist zulässig gegen alle Entscheide des Obergerichts, gegen die eine Beschwerde in Zivilsachen nicht möglich ist.
Hinsichtlich der Kritik, die Sie dem Bundesgericht mit der subsidiären Verfassungsbeschwerde vortragen können, ist dieses Rechtsmittel denn auch sehr eingeschränkt: Sie können nämlich ausschliesslich geltend machen, dass der Entscheid des Obergerichts Ihre verfassungsmässigen Rechte verletzt. Dass und weshalb dies der Fall ist, müssen Sie gegenüber dem Bundesgericht nachvollziehbar und detailliert begründen.
Das Bundesgericht legt seinem Entscheid den Sachverhalt zugrunde, den das Obergericht festgestellt hat.
Kosten
Das Verfahren vor Bundesgericht ist in der Regel für die unterliegende Partei kostenpflichtig.
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieser Website stellen ein unverbindliches Informationsangebot dar. Obwohl die Informationen regelmässig auf Richtigkeit und Aktualität hin geprüft werden, lehnen wir soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für unerwünschte Folgen aus dem Gebrauch dieser Informationen ab.