Gesuch Überflugbewilligung Strafanstalt Zug

Ein Drohnenflug über eine Strafanstalt Zug ist ohne Bewilligung nicht erlaubt. Ein Gesuch ist notwendig, um Sicherheit und Privatsphäre zu schützen und den Einsatz der Drohne rechtlich abzusichern.

Benötigte Daten zum Ausfüllen des Formulares:

  • Dokumente als pdf vorbereiten:

    1. Kompetenzausweis (A1-A3, ggf. A2), sofern die verwendete Drohne einen erfordert.
    2. Flugplan (Screenshot Swisstopo o.ä)
  • Spezifikation der Drohne vorbereiten:

    • Marke der Drohne 
    • Modell der Drohne
    • Geplante maximale Flughöhe