Wohnen und arbeiten mit ambulanter Unterstützung

Viele Erwachsene mit Behinderung können privat wohnen oder im 1. Arbeitsmarkt arbeiten, wenn sie die nötige Unterstützung bekommen. Das neue Zuger Gesetz LBBG ermöglicht vielfältige ambulante Betreuungsleistungen.

Smarties InBeZug

Wohnen mit ambulanter Unterstützung

Wenn ein Mensch mit Behinderung in einer Privatwohnung lebt oder dort leben möchte und Betreuung braucht, gibt es verschiedene Anbietende. Die Zuständigen helfen bei der Haushaltsführung, beim Knüpfen von Kontakten, beim Gestalten der Freizeit etc. Neben Fachleistungen anerkannter Leistungserbringender können ab 2024 auch Assistenzleistungen finanziert werden.

 

 

Begleitetes Wohnen für Menschen mit Hirnverletzung (Fachleistungen)

Fragile Suisse

Unterstützung für die Bewältigung des Alltags in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft (Fachleistungen und Spitex).

Stiftung Phönix - Ambulante Angebote

Unterstützung für die Bewältigung des Alltags in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft (Fachleistungen).

Pro infirmis - Begleitetes Wohnen 

Unterstützung für die Bewältigung des Alltags in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft (Fachleistungen).

Stiftung Maihof - ambulante Begleitung/Aussenwohngruppen

Unterstützung für die Bewältigung des Alltags in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft (Fachleistungen).

Stiftung zuwebe - "zuwebe bei Dir"

Ab 2024 führt der Kanton Zug auch die Finanzierung von Assistenzleistungen ein. Assistenzleistungen können von jeder Person erbracht werden (Nachbarn, Angehörige, Mitarbeitende, Begleitdienste etc.). Es ist keine Anerkennung durch den Kanton nötig. Die erwachsene Person mit Behinderung oder ihre gesetzliche Vertretung ist selbst für die Organisation zuständig (inkl. Anstellung/Auftrag). Der Kanton stellt ein individuelles Budget zur Verfügung. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Abteilung Soziale Einrichtungen des Kantonalen Sozialamts.

Arbeiten im 1. Arbeitsmarkt mit Begleitung

Viele Menschen mit Behinderung möchten im 1. Arbeitsmarkt arbeiten, trauen sich das aber nicht zu. Benötigen Sie Beratung, Begleitung oder Arbeitsvermittlung, so stehen Ihnen die Fachleute von Profil – Arbeit und Handicap zur Seite. Profil bietet auch Beratung, Abklärung und Begleitung für Arbeitgebende.

Das neue Gesetz LBBG ermöglicht auch die Finanzierung von regelmässigen ambulanten Betreuungsleistungen im Zusammenhang mit einer Stelle im 1. Arbeitsmarkt. Interessierte Betreuungsanbietende oder Arbeitgebende können sich gerne an die Abteilung Behinderung und Betreuungsleistungen wenden.

Beratung, Vermittlung und Begleitung zur Integration in die Arbeitswelt

Stiftung Profil

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Behinderung und Betreuungsleistungen

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