Damit auch bestehende Liegenschaften dem Wohnraumförderungsgesetz unterstellt werden können, kann der Kanton gemeinnützigen Bauträgern unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen gewähren.

Team

Kontakt

Richtplanung und Wohnungswesen

Anschrift
Richtplanung und Wohnungswesen
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 594 54 80