Einrichtung von Betrieben / Neu- und Umbauten
Wir begutachten die Bauvorhaben bezüglich den arbeits- und unfallversicherungsgesetzlichen Anforderungen an Gebäuden, technischen Einrichtungen und Geräten, Arbeitsplätzen und Arbeitsorganisation. Je nach Kategorisierung des Betriebes ist eine Plangenehmigung oder Planbegutachtung notwendig.
Plangenehmigung und Betriebsbewilligung
Plangenehmigung
Der Plangenehmigung unterstellt sind industrielle Betriebe und Betriebe mit besonderen Gefährdungen (siehe Art. 1 Abs. 2 ArGV 4). Erfüllt das geplante Projekt die Vorschriften des Arbeitsgesetzes, des Unfallversicherungsgesetzes und deren Verordnungen, so wird das Projekt genehmigt. Falls nötig, werden die Auflagen zur Beseitigung erkannter Mängel oder zur Verbesserung der Schutzmassnahmen verfügt.
Wegleitung zur ArGV 4: Artikel einzeln (admin.ch)
Betriebsbewilligung
Nach Beendigung des Plangenehmigungsverfahrens ist beim kantonalen Arbeitsinspektorat die Betriebsbewilligung zu beantragen.
Wegleitung zur ArGV 3: Artikel einzeln (admin.ch)
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