Ladenöffnungszeiten
Sie wollen wissen, wann die Verkaufsgeschäfte im Kanton Zug geöffnet sind?
Regelung
Verkaufsgeschäfte dürfen an Werktagen nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sein. An öffentlichen Ruhetagen (Sonntage und Feiertage) müssen sie geschlossen bleiben. An diesen Tagen gelten zudem zusätzliche Bestimmungen zur Einhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung.
Gesetzgebung
Die elf Zuger Gemeinden entscheiden jährlich, an welchen öffentlichen Ruhetagen im Dezember die Verkaufsgeschäfte offen sein dürfen. Die Daten variieren je nach Gemeinde.
Es ist den einzelnen Geschäftsinhaberinnen und -inhabern überlassen, ob sie von der Bewilligung für den Sonntags- und Feiertagsverkauf Gebrauch machen wollen.
In den Gemeinden Neuheim und Walchwil findet kein Sonntags- und Feiertagsverkauf statt.
Vollzug
Der Vollzug des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes ist den Zuger Gemeinden übertragen.
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00
BLOP