Hobbytierhaltungen
Die Haltung von Kleintieren wie Schafen, Ziegen, Geflügel (z.B. Hühner oder Wachteln), Minipigs sowie Bienen oder Fischen muss registriert werden.
Grundsätzliches
Haben Sie eine Kleintierhaltung? Bitte registrieren Sie Ihre Kleintiere beim Landwirtschaftsamt, damit im Falle von Tierseuchenausbrüchen die Halter und Halterinnen direkt informiert werden können. Die Neutierhaltung, Änderungen der bestehenden Haltung, die Beendigung der Tierhaltung oder die Wiederaufnahme der Tierhaltung sind Meldungsgründe.
Folgende Tiere müssen registriert werden:
- Alle Klauentiere inkl. Zwergziegen, Schafe, Alpaka, Hirsche, Wollschweine
- Pferde, Ponies, Esel, Maulesel
- Legehennen, Mastpoulets, Gänse, Enten, Wachteln
- Aquakulturbetriebe: Speisefische (ausgenommen sind Zierfischhaltungen)
- Bienen
Registrierung von Hobbytierhaltung
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Meldungsgrund
- Sind Sie neuer Tierhalter/neue Tierhalterin?
- Möchten Sie Änderungen der bestehenden Haltung melden?
- Haben Sie die Tierhaltung aufgegeben?
- Möchten Sie die Tierhaltung wieder aufnehmen?
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Notwendige Informationen
- Vollständiger Name & Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse
- Angaben zur Tierhaltung: Tierart, Anzahl, Haltungsform (z.B. Geflügel mit Auslauf)
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An wen müssen Sie sich wenden?
- Melden Sie uns Ihre Hobbytierhaltung direkt via 041 728 55 50 oder info.lwa@zg.ch.
Ansprechpersonen
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:00 - 17:00