Amt für Migration
Das Amt für Migration vollzieht das Ausländer- und Asylrecht des Bundes. Insbesondere regeln wir die Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit aller ausländischen Personen im Kanton Zug.
Paket Adresse
identisch mit der PostanschriftSchalter Einreise / Aufenthalt:
MO: 08:00–11:45 / 14:00 –18:00
DI–FR: 08:00–11:45 / 14:00–17:00
Schalter Asyl:
MO–FR: 09:00–11:45 / 14:00–15:45
Abteilung Einreise / Aufenthalt:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
+41 41 728 50 50
info.afm@zg.ch
Abteilung Asyl / Rückkehr:
+41 41 728 50 57/58
afm.asyl@zg.ch
Über uns
Als kantonale Migrationsbehörde regeln wir den Aufenthalt für über 40'000 im Kanton Zug wohnhafte oder erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer und befassen uns mit ihren Fragen und Anliegen. Dabei pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit den Zuger Gemeinden sowie den Partnerbehörden bei Bund und Kantonen.
Die Abteilung Einreise / Aufenthalt ist spezialisiert in den Bereichen Einreise und Freizügigkeitsabkommen (FZA) sowie Aufenthalt für Drittstaatsangehörige. Unsere Mitarbeitenden erteilen und verlängern Einreise-, Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen. Zudem prüfen wir Gesuche um Erteilung der Niederlassungsbewilligung.
1,5 Prozent der Asylsuchenden in der Schweiz werden dem Kanton Zug zugeteilt. Unsere Mitarbeitenden im Bereich Asyl prüfen Gesuche von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern sowie Schutzbedürftigen in Bezug auf Stellenantritt und Kantonswechsel. Wir stellen N-, F- und S-Ausweise aus und prüfen Gesuche für Härtefallregelung. Zudem planen wir die Termine mit der Caritas für die Rückkehrberatung.
Im Bereich Rückkehr vollziehen unsere Mitarbeitenden Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen sowie gerichtliche Landesverweisungen. Für rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende organisieren wir Rückreisen, führen Ausreisegespräche durch, verfügen Ein- und Ausgrenzungen und ordnen Administrativhaften an.
Leitung
Partnerorganisationen
Mit unseren Partnerorganisationen pflegen wir langjährige Kontakte. Ein gut funktionierendes Netzwerk und eine auf gegenseitigem Vertrauen basierende Zusammenarbeit sind uns wichtig. Zu unseren Partnerorganisationen gehören Bundesbehörden, kantonale Migrations-, Polizei-, Justiz- und Sozialbehörden, Staatsanwaltschaften, das Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie kommunale Einwohnerkontrollen, Zivilstandsämter und Integrationsfachstellen.
Downloads
Organigramm Amt für Migration
Rechtliche Grundlagen
News
02.02.2024
INFORMATION
Landesverweisungen Kanton Zug
Statistiken
20.11.2023
INFORMATION
Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird nicht aufgehoben
Der Bundesrat hat entschieden, den Schutzstatus S bis zum 4. März 2025 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Weitere Informationen finden Sie beim S...
02.11.2023
MEDIENMITTEILUNG
Kanton Zug bereitet Eventualplanung im Asyl- und Flüchtlingsbereich vor
Derzeit verfügt der Kanton Zug über genügend Unterbringungsplätze für Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs. Um dennoch auf einen allfälligen Anstieg der Zuweisungen des Bundes in den Kanton v...